Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Auentalschule Sauldorf ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.auentalschule-sauldorf.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseiten sind mit § 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
    Es sind keine Erläuterungen in deutscher Gebärdensprache verfügbar.
    Es sind teilweise Erläuterungen in Leichter Sprache verfügbar.
  • Unverhältnismäßige Belastung
    Für die Unterseite „Datenschutzerklärung“ wird von einer Gestaltung nach Absatz 1 nach § 10 Absatz 2 L-BGG abgesehen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.05.2023 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 16.05.2023 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Webseite www.auentalschule-sauldorf.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Auentalschule Sauldorf
Walder Straße 31
88605 Sauldorf – Rast
Tel.: 07578 412
E-Mail-Adresse:  sekretariat@auentalschule-sauldorf.de

Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Auentalschule Sauldorf  wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie oben unter „Rückmeldung und Kontaktangaben“
Falls die Auentalschule Sauldorf nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Tel.: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.